Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

AGBs der Dentales Service Zentrum GmbH & Co. KG 
 
1. Vertragspartner

Vertragspartner sind die Dentales Service Zentrum GmbH & Co. KG (nachfolgend nur „Dentales Service Zentrum“ genannt), gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, die Dentales Service Zentrum Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Manes Bogdalik, Ludwig-Erhard-Straße 7b, 37434 Gieboldehausen (Amtsgericht Göttingen, HRA 101311) und der Kunde, der nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. 

2. Vertragsgegenstand
  1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie  aus den in den Leistungsbeschreibungen und Preislisten getroffenen Regelungen. Diese regeln die Werk- und Dienstleistungen des Dentalen Service Zentrums. Sofern in den Preislisten die gesetzliche Umsatzsteuer nicht ausgewiesen ist, handelt es sich um Nettopreise, auf welche die gesetzliche Umsatzsteuer anfällt. Neben der in den Preislisten angegebenen Vergütung werden die anfallenden Materialkosten gesondert vergütet.
  2. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch das Dentale Service Zentrum.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.
3. Verträge und Angebote
  1. Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch das Dentale Service Zentrum zustande.
  2. In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder –fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von dem Dentalen Service Zentrum schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.
  3. Alle Angebote des Dentalen Service Zentrums sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
  4. Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Erstellung gültige Preisliste. Kostenvoranschläge berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Preiserhöhungen von bis zu 10 Prozent sind vom Kunden ohne vorherige Rückfrage zu akzeptieren. Bei Erhöhungen um mehr als 10 Prozent gegenüber dem Kostenvoranschlag erfolgt vor Beginn der Ausführung des Auftrages eine Abstimmung mit dem Kunden. Änderungen der Konstruktion oder der Preise für gesondert zu berechnende Materialien führen in jedem Falle zu einer Abweichung vom Kostenvoranschlag. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ist in derartigen Fällen ein weiterer Kostenvoranschlag zu erstellen.
4. Leistungen des Dentalen Service Zentrums
  1. Das Dentale Service Zentrum erstellt bei Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten Werkleistungen auf der Grundlage der vom Kunden eingesandten Modelle, Abformungen oder digitalen Datensätze und in unterschiedlichen Fertigungstiefen. Die Halbzeuge müssen beim Kunden noch weiterverarbeitet und individuell auf den Patienten angepasst werden.
  2. Grundlage der Leistungen des Dentalen Service Zentrums ist der Aktuelle Stand der Technik. Die Eigenschaften der zahntechnischen Leistung und der Produkte ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibungen stellen keine Garantie des Dentalen Service Zentrums dar.
5. Vorleistung sowie Material und Zubehör des Kunden
  1. Die Unterlagen des Kunden sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Das Dentale Service Zentrum kann mangelhafte Arbeitsunterlagen nach Rücksprache und Abstimmung mit dem Kunden an diesen zurücksenden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle, Abformungen oder digitaler Datensätze muss in jedem Falle der Kunde einstehen.
  2. Das Dentale Service Zentrum verarbeitet vom Kunden mitgelieferte Materialien und Zubehörteile gegen Berechnung eines Aufschlags, sofern damit für das Labor ein Mehraufwand verbunden ist. Eine Haftung für vom Kunden mitgelieferte Materialien und Zubehörteile übernimmt das Dentale Service Zentrum nicht.
6. Abholung, Lieferung und Gefahrübergang
  1. Die Abholung oder Lieferung der Werkleistungen des Dentalen Service Zentrums erfolgt zu den in der Preisliste angegebenen Konditionen. Darüber hinaus gehende Sonderzustellungen und deren Kosten unterliegen einer Sondervereinbarung.
  2. Bei einer Lieferung im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen  geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald das Dentale Service Zentrum die Lieferung der Transportperson ausgeliefert hat. Eine Versicherung der Lieferung erfolgt nur auf einen in schriftlicher Form erklärten ausdrücklichen Wunsch des Kunden auf seinen Namen und auf seine Rechnung. Der Kunde wird unverzüglich nach dem Eintreffen die äußerliche Beschaffenheit der Lieferung und die Leistung untersuchen, etwaige Transportschäden gegenüber der Transportperson beanstanden, die Beweise dafür sichern, sowie das Dentale Service Zentrum fernmündlich und schriftlich unverzüglich unterrichten.
7. Zahlung
  1. Die Vergütung ist innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu Zahlen. Die Zahlung gilt mit Eingang auf das Konto des Dentalen Service Zentrums als erfolgt.
  2. Der Kunde kann auch ein SEPA- Lastschriftmandat erteilen. Die Frist für die Vorankündigung wird auf 10 Tage verkürzt. Der Kunde hat für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, wenn der Kunde die Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift zu vertreten hat.
  3. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
8. Abnahme
  1. Bei der Werkleistung kann das Dentale Service Zentrum Teillieferungen oder Teilleistungen zur Abnahme bereitstellen (Teilabnahme). Hierzu gehören in sich abgeschlossene Werkleistungen und in sich abgeschlossene und somit funktionsfähige Teile.
  2. Der Kunde wird jede Abnahme (Teilabnahme) der von dem Dentalen Service Zentrum erbrachten Leistung unverzüglich durchführen und erklären.
  3. Die Abnahme der Werkleistung gilt als erfolgt, wenn
    1. der Kunde die Abnahme unterlassen hat, obwohl ihm seitens des Dentalen Service Zentrums eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt und er auf die im Fall der Fristversäumung eintretenden Abnahmefiktion hingewiesen wurde und wenn er die ihm gesetzte Frist versäumt, obwohl er zur Abnahme verpflichtet war.
    2. die vom Dentalen Service Zentrum gefertigte zahntechnische Werkstücke durch den Kunden bei dessen Patienten eingegliedert werden.
9. Gewährleistung, Haftung
  1. Der Kunde hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu Überprüfen. Beanstandungen sind dem Dentalen Service Zentrum unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Passungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 14 Tagen eingehend bei Dentalen Service Zentrum erfolgen.
  2. Ist die Ausführung der Werkleistung mit Mängeln behaftet, die ihren vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so steht dem Kunden nach Wahl des Dentalen Service Zentrums zunächst das Recht auf Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) zu. Hat der Kunde dem Dentalen Service Zentrum nach einer ersten Aufforderung eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt und verweigert das Dentale Service Zentrum die Nacherfüllung oder schlägt diese fehl, bleibt dem Kunden in Bezug auf die Mängelbeseitigung das Recht vorbehalten, wahlweise die Rückgängigmachung des Vertrages, oder die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
  3. Das Dentale Service Zentrum haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen und zwar ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet das Dentale Service Zentrum unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Dentale Service Zentrum im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet das Dentale Service Zentrum bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  4. Das Dentale Service Zentrum verarbeitet nur bewährte Materialien bekannter Hersteller, deren Qualität entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gewähreistet wird.
  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
10. Eigentumsvorbehalt
  1. Für sämtliche Lieferungen gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Werkleistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen Eigentum des Dentalen Service Zentrums.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb bei seinen Patienten einzugliedern, sowie zu veräußern.
  3. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Kunde verpflichtet, auf erstes Anfordern des Dentalen Service Zentrums, die bei ihm noch befindlichen Werkstücke herauszugeben bzw. etwaige, gegen Dritte bestehende Herausgabe- und Zahlungsansprüche in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes einschließlich der darin enthaltenen gesetzlichen Umsatzsteuer an das Dentale Service Zentrum abzutreten und alle für die Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  4. Sind Werkstücke bei Patienten eingegliedert, hat der Kunde die Beweislast für gleichwohl behauptete Mangelhaftigkeit der Werkstücke.
11. Sonstiges
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Göttingen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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